Lasergehäuse (Schutzgehäuse für Lasersysteme)
Lasergehäuse (Schutzgehäuse für Lasersysteme)
Was ist ein Lasergehäuse?
Ein Lasergehäuse ist eine physische Schutzeinrichtung, die den Benutzer vor gefährlicher Laserstrahlung, Rauch, Staub, beweglichen Teilen und elektrischen Gefahren schützt. Es umschließt die Laserquelle, den Bearbeitungsbereich und oft auch die Mechanik des Systems vollständig.
Ziel: Niemand darf direkter oder reflektierter Strahlung ausgesetzt werden, solange das Gehäuse geschlossen ist. Wenn das Gehäuse richtig ausgelegt ist, gilt die Maschine nach EN 60825 als Laser der Klasse 1 – also sicher für Bediener im Normalbetrieb.
Warum ist ein Gehäuse so wichtig?
- Sicherheitsaspekt: Es verhindert den Austritt gefährlicher Laserstrahlung und schützt Augen und Haut.
- Arbeitsschutz: Es hält Rauch, Staub und heiße Partikel im Inneren und ermöglicht eine wirksame Absaugung.
- Rechtliche Grundlage: Nach OStrV, DGUV 11 (ehem. BGV B2) und EN 60825-1 müssen Laserstrahlen, die über Klasse 1 hinausgehen, eingeschlossen oder technisch gesichert werden.
- CE-Konformität: Ein Gehäuse ist Teil der Produktsicherheit (Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV).
Aufbau eines typischen Lasergehäuses
Ein Gehäuse besteht meist aus mehreren funktionalen Komponenten:
- Mechanischer Rahmen – Stahl, Aluminium oder beschichtetes Blech, ggf. vibrationsgedämpft.
- Laser-Schutzfenster – spezielle Filtergläser oder Acrylscheiben, abgestimmt auf die Wellenlänge des Lasers (z. B. 1064 nm → grünlich-blaues Glas, 10,6 µm → bernsteinfarbenes Acryl).
- Interlocks (Verriegelungen) – elektrische Sicherheitsschalter, die den Laser sofort abschalten, wenn eine Tür oder Klappe geöffnet wird.
- Not-Aus – großer roter Taster an gut erreichbarer Stelle, trennt sofort die Energieversorgung.
- Absauganschluss – führt Rauch und Partikel ab (siehe Absaugung und Filter).
- Beleuchtung & Sichtfenster – ermöglichen Beobachtung des Prozesses, ohne die Tür zu öffnen.
- Abschirmungen & Labyrinthöffnungen – verhindern, dass Streulicht aus kleinen Spalten austritt.
Gehäuse und Laserklasse (nach EN 60825)
Das Gehäuse bestimmt maßgeblich die Laserklasse des gesamten Produkts. Beispiel:
- Offener Faserlaser: Quelle meist Klasse 4 (extrem gefährlich).
- Mit geschlossenem, verriegeltem Gehäuse: Gesamtgerät gilt als Klasse 1.
Damit darf das System ohne Laserschutzbeauftragten betrieben werden (außer bei Wartung). Die Interlocks müssen dabei so ausgelegt sein, dass kein Strahl austritt, solange das Gehäuse geöffnet ist.
Gesetzliche Grundlagen (Deutschland & EU)
- EN 60825-1 – beschreibt die Anforderungen an Schutzgehäuse, Interlocks, Labels und Prüfungen.
- OStrV – Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung: fordert technische Maßnahmen (z. B. Gehäuse, Abschirmung) vorrangig vor PSA.
- TROS Laserstrahlung – konkretisiert OStrV: beschreibt, wann und wie ein Gehäuse erforderlich ist.
- DGUV Regel 11 – fordert, dass Laserstrahlung bei normalen Betriebsbedingungen nicht austreten darf.
- Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) – Sicherheitstechnische Konstruktion, Not-Aus, Verriegelung.
Zusätzlich sind bei Außenabluft ggf. [[Emissionsschutz (Arbeitsschutz in Deutschland)|Emissionsschutz]]-Vorgaben (TA Luft) relevant.
Typische Anforderungen an ein sicheres Gehäuse
- Vollständige Einhausung des Laserarbeitsbereichs, inklusive Rück- und Unterseite.
- Keine direkten oder reflektierten Austritte oberhalb der Grenzwerte für Klasse 1 (nach AEL-Tabelle EN 60825-1).
- Verriegelungsschalter an jeder Tür/Klappe (mechanisch robust, redundant ausgelegt).
- Signal- und Warnsysteme: z. B. Statusleuchte „Laser aktiv“ außerhalb sichtbar.
- Not-Aus – elektrisch getrennt, leicht erreichbar, geprüft.
- Belüftung & Absaugung – keine Öffnungen ohne Lichtschutz oder Filter.
- Schutzglas mit CE/EN 60825-Zulassung und sichtbarer Wellenlängenangabe.
- Kein permanenter Spalt größer als 0,5 mm im Sichtbereich des Strahls.
Sichtfenster & Materialien (Beispiele)
Laserart | Wellenlänge | Typisches Schutzfenster | Farbe |
---|---|---|---|
CO₂-Laser | 10,6 µm | Acryl (Polycarbonat mit Additiven, IR-blockend) | Bernstein / Orange |
Faserlaser | 1064 nm | Spezialglas mit Infrarot-Absorber / beschichtetem Acryl | Grün / Türkis |
UV-Laser | 355 nm | Glas mit UV-Blocker oder Silikatfilter | Hellgrün / Grau |
Nur zertifizierte Materialien verwenden! Baumarkt-Acryl schützt nicht gegen Laserstrahlung und kann Licht durchlassen oder schmelzen.
DIY- und Nachrüstsysteme (Warnhinweis)
Selbstgebaute oder umgebaute Lasersysteme (z. B. offene Tischgeräte oder K40-Umbauten) verlieren meist ihre ursprüngliche Klassifizierung. Ohne zertifiziertes Gehäuse ist der Laser Klasse 4 – mit allen Pflichten (Laserschutzbeauftragter, Zutrittsbeschränkung, PSA).
Ein einfacher Deckel aus Acryl reicht nicht – Interlocks, geprüfte Filterfenster und Strahlendichtheit müssen nachgewiesen werden.
Integration in industrielle Anlagen
In der Industrie werden Laserprozesse fast immer in geschlossenen Zellen mit:
- Metallgehäuse (pulverbeschichtet, elektrisch leitfähig für EMV),
- automatischen Türen (verriegelt mit Sicherheitsrelais),
- Signalampeln (rot/gelb/grün) zur Betriebsanzeige,
- Kameras zur Prozessüberwachung,
- Absaugung und ggf. Filtersystemen mit HEPA + Aktivkohle.
Dadurch erreicht man Laserklasse 1 nach außen bei voller Klasse-4-Leistung im Inneren.
Wartung & Prüfung
- Sichtprüfung: keine Risse, Spalte, beschädigte Filter oder lose Schrauben.
- Interlock-Test: jede Tür öffnen → Laser muss sofort stoppen.
- Not-Aus-Test: monatlich prüfen, ob er den Laser zuverlässig trennt.
- Absaugprüfung: Luftstrom und Filterzustand dokumentieren (siehe [[Emissionsschutz (Arbeitsschutz in Deutschland)]]).
- Labelkontrolle: Warnschilder und Klassenschilder lesbar, richtig positioniert.
Kurz zusammengefasst
Das Lasergehäuse ist die wichtigste Schutzmaßnahme gegen Strahlung, Rauch und Unfälle. Es macht aus einem potenziell gefährlichen Klasse-4-System ein sicheres Klasse-1-Produkt. Ein gutes Gehäuse enthält Interlocks, Not-Aus, zertifizierte Sichtfenster, Absauganschlüsse und eine stabile Konstruktion. Wer selbst baut oder umbaut, muss wissen: Ohne geprüftes Gehäuse verliert das System seine Klassifizierung – und die Verantwortung liegt beim Betreiber.
Quellen
- BG ETEM – Lasersicherheit (EN 60825, TROS, DGUV Regel 11)
- BAuA – OStrV (Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung)
- Lasermet – Laser Safety Enclosures (EN 60825-1 konform)
- Z-LASER – Laserklassen und Schutzgehäuse
- DGUV – Sicherer Betrieb von Laseranlagen (PDF)