Lasertechnik

Laserschutzbeauftragter

Ein Laserschutzbeauftragter (LSB) organisiert und überwacht die Sicherheit beim Betrieb starker Laser (Klasse 3R, 3B, 4) – von Gefährdungsbeurteilung bis Unterweisung.

Zuletzt aktualisiert · 29. April 2026

Was ist ein Laserschutzbeauftragter (LSB)?

Ein Laserschutzbeauftragter (kurz LSB) ist die vom Arbeitgeber schriftlich bestellte fachkundige Person, die den sicheren Umgang mit Laserstrahlung im Betrieb organisiert, überwacht und berät. Der LSB ist kein „Sicherheitschef“, sondern die Fachperson, die dem Arbeitgeber hilft, Gefahren zu erkennen, Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung zu prüfen.[1]

Wann ist ein LSB Pflicht?

In Deutschland gilt: Betreiben Sie Laser der Klassen 3R, 3B oder 4, muss vor Betriebsaufnahme ein LSB schriftlich bestellt werden. Das steht in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und wird in den Technischen Regeln (TROS Laserstrahlung) konkretisiert.[2][1]

Für Laser der Klassen 1, 1M, 2, 2M ist kein LSB vorgeschrieben. Ausnahme-Empfehlung: Bei speziellen Anwendungen (z. B. 1M/2M mit Optiken, die bündeln) kann es sinnvoll sein, freiwillig einen LSB zu benennen.[2]

Rolle, Aufgaben & Befugnisse – in einfacher Sprache

Wichtig: Die Verantwortung bleibt immer beim Arbeitgeber – der LSB berät und überwacht im Auftrag.[1]

Welche Qualifikation braucht ein LSB?

Die Fachkunde wird durch Teilnahme an einem Lehrgang mit Prüfung nachgewiesen; zusätzlich braucht es einschlägige Berufsausbildung/-erfahrung (technisch, naturwissenschaftlich, medizinisch/kosmetisch – je nach Einsatz). Die Kenntnisse müssen regelmäßig aufgefrischt werden (als Richtwert gilt i. d. R. eine Fortbildung innerhalb von 5 Jahren).[3]

Schulungen decken u. a. ab: Rechtsgrundlagen (OStrV/TROS), Lasergrundlagen, Wirkungen auf Auge/Haut, Bewertung der Exposition, Auswahl von Schutzbrillen, Organisation von Schutzmaßnahmen, Unterweisung & Dokumentation.[3]

So gehst du als Betrieb praktisch vor (Checkliste)

  1. Laserklasse prüfen: Welche Laserklasse hat unsere Anlage? (Datenblatt, Typenschild).
  2. LSB bestellen: Geeignete Person auswählen, schriftlich bestellen (Aufgaben, Befugnisse, Bereich definieren).[1]
  3. Schulungsnachweis: LSB-Kurs mit Prüfung absolvieren; Nachweise ablegen; Fortbildungszyklus planen.[3]
  4. Gefährdungsbeurteilung: Risiken ermitteln (direkte & indirekte Gefahren, z. B. Blendung, Brand/Explosion, Dämpfe), Maßnahmen festlegen und dokumentieren.[2]
  5. Technische Schutzmaßnahmen: Schutzeinhausung/Laserschutzwände (z. B. nach EN 60825-4), Interlocks, Not-Aus, Absaugung planen.[7]
  6. PSA & Kennzeichnung: Passende Schutzbrille (EN 207/208) definieren, Warnschilder anbringen, Zugänge regeln.[6]
  7. Unterweisung & Betriebsanweisung: Mitarbeitende einweisen, jährliche Unterweisungen, Betriebsanweisungen aushängen.[3]
  8. Regelmäßige Kontrollen: LSB prüft Wirksamkeit (z. B. Verriegelungen, Not-Aus, Absaugung, Brillen), dokumentiert Abweichungen.[1]

Indirekte Gefährdungen – oft unterschätzt

Neben dem direkten Strahl gibt es indirekte Risiken:

Diese Punkte müssen in der Gefährdungsbeurteilung mit betrachtet werden.[2]

Schutzbrillen richtig auswählen (ganz praktisch)

Für die Augen gelten in der EU u. a. die Normen DIN EN 207 (Laserschutzbrillen) und DIN EN 208 (Laser-Justierbrillen). Auf der Brille stehen u. a. Wellenlängenbereich und Schutzstufe (LB) sowie ein Buchstabe für die Betriebsart des Lasers:

Beispiel: Arbeitet ein Faserlaser bei 1064 nm im ns-Bereich, braucht die Brille einen passenden Wellenlängenbereich um 1064 nm und eine LB-Stufe, die zur Spitzenleistung/Energiedichte passt. Auswahl und Berechnung gehören zu den Kernaufgaben des LSB.[6][8]

Was muss in der LSB-Bestellung stehen?

Die Bestellung erfolgt schriftlich und benennt Aufgaben, Befugnisse (z. B. Anlage bei Gefahr stillsetzen) und den Zuständigkeitsbereich (Räume, Anlagen, Schichten). Sind mehrere LSB tätig, werden Zuständigkeiten klar abgegrenzt.[1][3]

Häufige Fehler – und wie der LSB sie vermeidet

Kurz zusammengefasst

Ein Laserschutzbeauftragter ist die Fachperson für Lasersicherheit im Betrieb. Bei Lasern der Klassen 3R, 3B, 4 ist er Pflicht. Er hilft, Gefahren zu erkennen, Schutzmaßnahmen (Einhausung, Interlocks, Schutzbrillen) festzulegen, Mitarbeitende zu unterweisen und den sicheren Betrieb zu überwachen. So wird aus starker Laserstrahlung ein beherrschbarer Prozess – ob in Labor, Medizin oder Industrial-Laser-Fertigung.[1]

Quellen

  1. BAuA – TROS Laserstrahlung, Teil „Allgemeines“ (Pflichten, Aufgaben, Bestellung LSB)
  2. BAuA – TROS Laserstrahlung, Teil 1: Gefährdungsbeurteilung (Pflicht LSB bei 3R/3B/4, Hinweise 1M/2M)
  3. DGUV Grundsatz 303-005 – Ausbildung & Fortbildung von Laserschutzbeauftragten
  4. OStrV – Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung
  5. BGHM – Laserstrahlung (Normenüberblick: EN 60825-1/-4, EN ISO 11553, EN 12254, EN 207)
  6. DGUV Information 203-042 – Auswahl & Benutzung von Laser-Schutzbrillen/Justierbrillen/Schutzabschirmungen
  7. DIN EN IEC 60825-4 – Laserschutzgehäuse/-wände (Hinweise zur Auslegung)
  8. EN 207 – Laser-Schutzbrillen (Betriebsarten D/I/R/M, LB-Stufen) – Überblick