OStrV (Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung)
Die OStrV schützt Beschäftigte vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung – insbesondere durch Laser. Sie ist in Deutschland gesetzlich bindend.
Die OStrV schützt Beschäftigte vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung – insbesondere durch Laser. Sie ist in Deutschland gesetzlich bindend.
Die DGUV ist der Dachverband der Berufsgenossenschaften. Sie legt Sicherheitsregeln und Pflichten für Unternehmen, Laserbetrieb und Arbeitsschutz fest.
CE zeigt: Ein Produkt erfüllt EU-Sicherheitsregeln. Bei Lasern heißt das u. a. Gehäuse, Interlocks, EMC, Doku – oft fehlt das bei Billiggeräten.
Ein Lasergehäuse schützt Nutzer vor Strahlung, Rauch und beweglichen Teilen. Es ist zentral für Sicherheit, Emissionsschutz und Klassifizierung nach EN 60825.
DIN EN 207 legt fest, wie Laserschutzbrillen Laserstrahlung aushalten und kennzeichnen müssen – je Wellenlänge, Betriebsart und Schutzstufe (LB).
EN 60825 regelt die Sicherheit von Laserprodukten: Klassen (1 bis 4, inkl. 1M/2M/3R/1C), Kennzeichnung, Gehäuse, Benutzerinfos und Prüfverfahren.
Emissionsschutz beim Lasern: Welche Stoffe entstehen, welche Regeln gelten in DE (GefStoffV, TRGS, ASR), und wie man Absaugung/Filter richtig plant.