Arbeitsschutz

Lasergehäuse (Schutzgehäuse für Lasersysteme)

Ein Lasergehäuse schützt Nutzer vor Strahlung, Rauch und beweglichen Teilen. Es ist zentral für Sicherheit, Emissionsschutz und Klassifizierung nach EN 60825.

Zuletzt aktualisiert · 29. April 2026

Was ist ein Lasergehäuse?

Ein Lasergehäuse ist eine physische Schutzeinrichtung, die den Benutzer vor gefährlicher Laserstrahlung, Rauch, Staub, beweglichen Teilen und elektrischen Gefahren schützt. Es umschließt die Laserquelle, den Bearbeitungsbereich und oft auch die Mechanik des Systems vollständig.

Ziel: Niemand darf direkter oder reflektierter Strahlung ausgesetzt werden, solange das Gehäuse geschlossen ist. Wenn das Gehäuse richtig ausgelegt ist, gilt die Maschine nach EN 60825 als Laser der Klasse 1 – also sicher für Bediener im Normalbetrieb.

Warum ist ein Gehäuse so wichtig?

Aufbau eines typischen Lasergehäuses

Ein Gehäuse besteht meist aus mehreren funktionalen Komponenten:

Gehäuse und Laserklasse (nach EN 60825)

Das Gehäuse bestimmt maßgeblich die Laserklasse des gesamten Produkts. Beispiel:

Damit darf das System ohne Laserschutzbeauftragten betrieben werden (außer bei Wartung). Die Interlocks müssen dabei so ausgelegt sein, dass kein Strahl austritt, solange das Gehäuse geöffnet ist.

Gesetzliche Grundlagen (Deutschland & EU)

Zusätzlich sind bei Außenabluft ggf. Emissionsschutz-Vorgaben (TA Luft) relevant.

Typische Anforderungen an ein sicheres Gehäuse

Sichtfenster & Materialien (Beispiele)

Laserart Wellenlänge Typisches Schutzfenster Farbe
CO₂-Laser 10,6 µm Acryl (Polycarbonat mit Additiven, IR-blockend) Bernstein / Orange
Faserlaser 1064 nm Spezialglas mit Infrarot-Absorber / beschichtetem Acryl Grün / Türkis
UV-Laser 355 nm Glas mit UV-Blocker oder Silikatfilter Hellgrün / Grau

Nur zertifizierte Materialien verwenden! Baumarkt-Acryl schützt nicht gegen Laserstrahlung und kann Licht durchlassen oder schmelzen.

DIY- und Nachrüstsysteme (Warnhinweis)

Selbstgebaute oder umgebaute Lasersysteme (z. B. offene Tischgeräte oder K40-Umbauten) verlieren meist ihre ursprüngliche Klassifizierung. Ohne zertifiziertes Gehäuse ist der Laser Klasse 4 – mit allen Pflichten (Laserschutzbeauftragter, Zutrittsbeschränkung, PSA).
Ein einfacher Deckel aus Acryl reicht nicht – Interlocks, geprüfte Filterfenster und Strahlendichtheit müssen nachgewiesen werden.

Integration in industrielle Anlagen

In der Industrie werden Laserprozesse fast immer in geschlossenen Zellen mit:

Dadurch erreicht man Laserklasse 1 nach außen bei voller Klasse-4-Leistung im Inneren.

Wartung & Prüfung

Kurz zusammengefasst

Das Lasergehäuse ist die wichtigste Schutzmaßnahme gegen Strahlung, Rauch und Unfälle. Es macht aus einem potenziell gefährlichen Klasse-4-System ein sicheres Klasse-1-Produkt. Ein gutes Gehäuse enthält Interlocks, Not-Aus, zertifizierte Sichtfenster, Absauganschlüsse und eine stabile Konstruktion. Wer selbst baut oder umbaut, muss wissen: Ohne geprüftes Gehäuse verliert das System seine Klassifizierung – und die Verantwortung liegt beim Betreiber.

Quellen

  1. BG ETEM – Lasersicherheit (EN 60825, TROS, DGUV Regel 11)
  2. BAuA – OStrV (Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung)
  3. Lasermet – Laser Safety Enclosures (EN 60825-1 konform)
  4. Z-LASER – Laserklassen und Schutzgehäuse
  5. DGUV – Sicherer Betrieb von Laseranlagen (PDF)