DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Was ist die DGUV?
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist der Dachverband der Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen in Deutschland. Sie kümmert sich um Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unfallverhütung und die Wiedereingliederung von verunfallten Beschäftigten. Für den Betrieb von Lasern spielt sie eine zentrale Rolle, da sie konkrete Regeln vorgibt, wie mit optischer Strahlung sicher umzugehen ist.
Welche Aufgaben hat die DGUV?
- Sie erlässt verbindliche Vorschriften und Regeln für Arbeitssicherheit (z. B. DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 103-013).
- Sie kontrolliert, ob Unternehmen die geltenden Arbeitsschutzvorschriften einhalten.
- Sie schult Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Laserschutzbeauftragte.
- Sie unterstützt Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und beim Aufbau sicherer Arbeitsplätze.
- Sie versichert Beschäftigte gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Relevante DGUV-Regelwerke für Laser
Für den Betrieb von Lasern sind besonders folgende Regelwerke wichtig:
- DGUV Vorschrift 11 (ehemals BGV B2): „Laserstrahlung“ – enthält Grundpflichten zum sicheren Betrieb von Lasern, Anforderungen an Laserschutzbeauftragte und technische Schutzmaßnahmen.
- DGUV Regel 103-013: „Arbeiten mit Lasereinrichtungen“ – beschreibt praktische Maßnahmen, Schutzstufen, Betriebsarten und Anforderungen an Raum, Personal und Schutzkleidung.
- DGUV Information 203-036: „Sicheres Arbeiten mit Lasern in der Industrie“ – anschauliche Hilfestellung für Betriebe mit praxisnahen Beispielen.
- DGUV Vorschrift 1: Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Diese Regelwerke ergänzen die OStrV (Optische Strahlungsverordnung) und die EN 60825-Normen – sie machen die EU-Vorgaben praxisnah verständlich und anwendbar.
DGUV Vorschrift 11 – Laserstrahlung (früher BGV B2)
Diese Vorschrift ist die wichtigste Grundlage für Lasersicherheit in Deutschland. Sie legt fest:
- Laseranlagen ab Klasse 3R, 3B und 4 dürfen nur unter Aufsicht eines Laserschutzbeauftragten betrieben werden.
- Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sind Pflicht (z. B. Lasergehäuse, Laserschutzbrille, Warnleuchten, Absperrungen).
- Der Betrieb ist nur erlaubt, wenn eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt.
- Beschäftigte müssen unterwiesen und über Risiken informiert werden.
- Laserbereiche müssen gekennzeichnet und ggf. abgesperrt werden.
Damit wird sichergestellt, dass kein Mitarbeiter gefährlicher Strahlung ausgesetzt ist und die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
DGUV Regel 103-013 – Arbeiten mit Lasereinrichtungen
Diese Regel konkretisiert die Anforderungen aus Vorschrift 11 und beschreibt genau, wie sicher mit Laserstrahlung gearbeitet werden kann. Sie enthält:
- Praktische Umsetzung von Schutzmaßnahmen (z. B. Gehäuse, Not-Aus, Interlocks).
- Hinweise zur Raumgestaltung (Absorberwände, nicht reflektierende Flächen).
- Vorgaben zur Schulung des Personals.
- Schutzmaßnahmen bei unsichtbarer IR-Strahlung (Faserlaser, CO₂-Laser).
- Anforderungen an Laserschutzbeauftragte (Qualifikation, Aufgaben, Verantwortung).
- Checklisten für Arbeitgeber zur Selbstprüfung.
Laserschutzbeauftragter – Pflicht ab Klasse 3R
Nach DGUV Vorschrift 11 und EN 60825 ist ab Laserklasse 3R, 3B und 4 ein Laserschutzbeauftragter (LSB) erforderlich. Diese Person überwacht den sicheren Betrieb, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und sorgt für regelmäßige Unterweisungen. Der LSB muss eine anerkannte Fachschulung absolvieren, z. B. bei der DGUV oder der BG ETEM.
DGUV, OStrV und EN 60825 – wie hängt das zusammen?
Die rechtliche Struktur im Arbeitsschutz sieht so aus:
- Gesetze: Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
- Verordnungen: OStrV (Optische Strahlungsverordnung).
- Normen: [[EN 60825-1]] (Lasersicherheit – Klassifizierung und Anforderungen).
- DGUV-Vorschriften: machen die gesetzlichen und normativen Anforderungen konkret und praxisgerecht.
Die DGUV-Regeln erklären also, wie man die Pflichten aus Gesetzen und Normen tatsächlich umsetzt – z. B. welche Art von Absaugung, welche Schutzbrille oder welche Prüfungen erforderlich sind.
Warum DGUV für Unternehmen so wichtig ist
- Verbindlich für alle Arbeitgeber in Deutschland, egal ob Industrie, Handwerk oder Labor.
- Pflichtversicherung: Alle Arbeitnehmer sind über die Berufsgenossenschaft abgesichert – die DGUV koordiniert diese.
- Rechtssicherheit: Wer die DGUV-Regeln befolgt, handelt in der Regel auch gesetzeskonform (Vermutungswirkung).
- Vermeidung von Unfällen: Einhaltung der DGUV-Vorschriften senkt das Risiko von Verletzungen durch Laserstrahlung erheblich.
Beispiel: DGUV im Laserbetrieb
Ein kleiner Betrieb betreibt einen offenen Faserlaser (Klasse 4). Nach DGUV Vorschrift 11 gilt:
- Ein Laserschutzbeauftragter muss benannt und geschult werden.
- Der Laser darf nur in einem eingehausten oder abgesperrten Bereich betrieben werden.
- Es müssen Warnschilder und Laserschutzbrillen vorhanden sein.
- Die Anlage ist jährlich auf Funktion und Sicherheit zu prüfen (z. B. Interlocks, Not-Aus).
- Die Beschäftigten werden unterwiesen, und die Gefährdungsbeurteilung wird dokumentiert.
Nur so ist ein sicherer, gesetzeskonformer Betrieb gewährleistet – und der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Was passiert bei Verstößen?
- Verlust des Versicherungsschutzes: Wenn grob fahrlässig gegen DGUV-Regeln verstoßen wurde, kann die Unfallversicherung Leistungen kürzen oder verweigern.
- Bußgelder: Bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsicht, BG) können hohe Strafen verhängt werden.
- Haftung: Unternehmer haften persönlich, wenn fehlende Schutzmaßnahmen zu Unfällen führen.
- Stilllegung: Laseranlagen können von der BG oder der Aufsicht sofort stillgelegt werden, wenn sie als gefährlich gelten.
DGUV und CE – zwei Seiten derselben Medaille
Die CE-Kennzeichnung (siehe ce-kennzeichnung-laser) regelt das Inverkehrbringen eines Produkts, die DGUV das Betreiben im Unternehmen. Beide Systeme ergänzen sich:
- CE: Der Hersteller versichert, dass die Maschine sicher konstruiert ist (z. B. Gehäuse, Interlocks, EMV).
- DGUV: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass sie auch sicher verwendet wird (z. B. Schulung, Absperrung, Prüfung).
Kurz zusammengefasst
Die DGUV sorgt dafür, dass Laseranlagen in Deutschland sicher betrieben werden. Sie schreibt vor, wer sie benutzen darf, welche Schutzmaßnahmen nötig sind und wie der Arbeitsplatz gestaltet sein muss. Zusammen mit EN 60825 und der OStrV bildet sie die Grundlage für einen sicheren und rechtskonformen Laserbetrieb. Wer DGUV Vorschrift 11 und Regel 103-013 befolgt, erfüllt automatisch die wichtigsten Anforderungen von Arbeitsschutzgesetz und Berufsgenossenschaft.