OStrV (Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung)
Die OStrV schützt Beschäftigte vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung – insbesondere durch Laser. Sie ist in Deutschland gesetzlich bindend.
Die OStrV schützt Beschäftigte vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung – insbesondere durch Laser. Sie ist in Deutschland gesetzlich bindend.
Die DGUV ist der Dachverband der Berufsgenossenschaften. Sie legt Sicherheitsregeln und Pflichten für Unternehmen, Laserbetrieb und Arbeitsschutz fest.