Laserschutzbeauftragter
Laserschutzbeauftragter
Was ist ein Laserschutzbeauftragter (LSB)?
Ein Laserschutzbeauftragter (kurz LSB) ist die vom Arbeitgeber schriftlich bestellte fachkundige Person, die den sicheren Umgang mit Laserstrahlung im Betrieb organisiert, überwacht und berät. Der LSB ist kein „Sicherheitschef“, sondern die Fachperson, die dem Arbeitgeber hilft, Gefahren zu erkennen, Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Einhaltung zu prüfen.[1]
Wann ist ein LSB Pflicht?
In Deutschland gilt: Betreiben Sie Laser der Klassen 3R, 3B oder 4, muss vor Betriebsaufnahme ein LSB schriftlich bestellt werden. Das steht in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und wird in den Technischen Regeln (TROS Laserstrahlung) konkretisiert.[2][1]
Für Laser der Klassen 1, 1M, 2, 2M ist kein LSB vorgeschrieben. Ausnahme-Empfehlung: Bei speziellen Anwendungen (z. B. 1M/2M mit Optiken, die bündeln) kann es sinnvoll sein, freiwillig einen LSB zu benennen.[2]
Rolle, Aufgaben & Befugnisse – in einfacher Sprache
- Gefährdungen beurteilen helfen: Der LSB unterstützt den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung (Welche Risiken hat unser Laser? Was kann passieren?) und empfiehlt Schutzmaßnahmen.[1]
- Schutzmaßnahmen planen & prüfen: z. B. Schutzeinhausung, Interlocks (Verriegelungen), Absaugung, sichere Arbeitsabläufe, Warnschilder, Zutrittsregeln.[1]
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Auswahl und Kontrolle passender [[Schutzbrille]]n nach Norm (z. B. DIN EN 207/208).[6]
- Unterweisen & dokumentieren: Beschäftigte regelmäßig unterweisen (Einweisung, Auffrischung) und alles nachweisbar dokumentieren.[3]
- Überwachen: Den sicheren Betrieb regelmäßig kontrollieren; bei Mängeln Einschreiten empfehlen – bis hin zum Stillstand der Anlage, wenn Gefahr besteht.[1]
- Mitwirken bei Wartung/Service: Sicherstellen, dass auch bei Einrichten, Justage, Wartung Schutz besteht (Service-Modus ist oft am gefährlichsten).[2]
Wichtig: Die Verantwortung bleibt immer beim Arbeitgeber – der LSB berät und überwacht im Auftrag.[1]
Welche Qualifikation braucht ein LSB?
Die Fachkunde wird durch Teilnahme an einem Lehrgang mit Prüfung nachgewiesen; zusätzlich braucht es einschlägige Berufsausbildung/-erfahrung (technisch, naturwissenschaftlich, medizinisch/kosmetisch – je nach Einsatz). Die Kenntnisse müssen regelmäßig aufgefrischt werden (als Richtwert gilt i. d. R. eine Fortbildung innerhalb von 5 Jahren).[3]
Schulungen decken u. a. ab: Rechtsgrundlagen (OStrV/TROS), Lasergrundlagen, Wirkungen auf Auge/Haut, Bewertung der Exposition, Auswahl von [[Schutzbrille]]n, Organisation von Schutzmaßnahmen, Unterweisung & Dokumentation.[3]
So gehst du als Betrieb praktisch vor (Checkliste)
- Laserklasse prüfen: Welche Laserklasse hat unsere Anlage? (Datenblatt, Typenschild).
- LSB bestellen: Geeignete Person auswählen, schriftlich bestellen (Aufgaben, Befugnisse, Bereich definieren).[1]
- Schulungsnachweis: LSB-Kurs mit Prüfung absolvieren; Nachweise ablegen; Fortbildungszyklus planen.[3]
- Gefährdungsbeurteilung: Risiken ermitteln (direkte & indirekte Gefahren, z. B. Blendung, Brand/Explosion, Dämpfe), Maßnahmen festlegen und dokumentieren.[2]
- Technische Schutzmaßnahmen: Schutzeinhausung/Laserschutzwände (z. B. nach EN 60825-4), Interlocks, Not-Aus, Absaugung planen.[7]
- PSA & Kennzeichnung: Passende [[Schutzbrille]] (EN 207/208) definieren, Warnschilder anbringen, Zugänge regeln.[6]
- Unterweisung & Betriebsanweisung: Mitarbeitende einweisen, jährliche Unterweisungen, Betriebsanweisungen aushängen.[3]
- Regelmäßige Kontrollen: LSB prüft Wirksamkeit (z. B. Verriegelungen, Not-Aus, Absaugung, Brillen), dokumentiert Abweichungen.[1]
Indirekte Gefährdungen – oft unterschätzt
Neben dem direkten Strahl gibt es indirekte Risiken:
- Blendung (sichtbare Laser),
- Rauch/Dämpfe/Partikel bei der Bearbeitung (z. B. Industrial-Laser-Prozesse) – Absaugung/Filter nötig,
- Brand- und Explosionsgefahr (heiße Zonen, entzündliche Stäube/Gase),
- Elektrische Gefährdungen und Sekundärstrahlung (z. B. bei Ultrakurzpulsen),
Diese Punkte müssen in der Gefährdungsbeurteilung mit betrachtet werden.[2]
Schutzbrillen richtig auswählen (ganz praktisch)
Für die Augen gelten in der EU u. a. die Normen DIN EN 207 (Laserschutzbrillen) und DIN EN 208 (Laser-Justierbrillen). Auf der Brille stehen u. a. Wellenlängenbereich und Schutzstufe (LB) sowie ein Buchstabe für die Betriebsart des Lasers:
- D = Dauerstrich (>0,25 s)
- I = gepulst (1 µs–0,25 s)
- R = „Giant pulsed“ (1 ns–1 µs)
- M = mode-locked (<1 ns)
Beispiel: Arbeitet ein Faserlaser bei 1064 nm im ns-Bereich, braucht die Brille einen passenden Wellenlängenbereich um 1064 nm und eine LB-Stufe, die zur Spitzenleistung/Energiedichte passt. Auswahl und Berechnung gehören zu den Kernaufgaben des LSB.[6][8]
Was muss in der LSB-Bestellung stehen?
Die Bestellung erfolgt schriftlich und benennt Aufgaben, Befugnisse (z. B. Anlage bei Gefahr stillsetzen) und den Zuständigkeitsbereich (Räume, Anlagen, Schichten). Sind mehrere LSB tätig, werden Zuständigkeiten klar abgegrenzt.[1][3]
Häufige Fehler – und wie der LSB sie vermeidet
- „Verdeckte Klasse 4 = automatisch sicher“: Auch eingekapselte Laser brauchen Regeln für Service/Wartung (Gehäuse offen = hohes Risiko!).[1]
- Falsche oder fehlende Schutzbrillen: LB-Stufe/Betriebsart/Wellenlänge müssen passen; Brillen regelmäßig prüfen/ersetzen.[6]
- Interlocks überbrücken: Verriegelungen sind lebenswichtig; Eingriffe nur mit Verfahren und Freigabe.
- Keine Unterweisung/Dokumentation: Unterweisungen, Prüfungen, Störungen schriftlich festhalten – sonst fehlt der Nachweis.[3]
Kurz zusammengefasst
Ein Laserschutzbeauftragter ist die Fachperson für Lasersicherheit im Betrieb. Bei Lasern der Klassen 3R, 3B, 4 ist er Pflicht. Er hilft, Gefahren zu erkennen, Schutzmaßnahmen (Einhausung, Interlocks, [[Schutzbrille]]n) festzulegen, Mitarbeitende zu unterweisen und den sicheren Betrieb zu überwachen. So wird aus starker Laserstrahlung ein beherrschbarer Prozess – ob in Labor, Medizin oder Industrial-Laser-Fertigung.[1]
Quellen
- BAuA – TROS Laserstrahlung, Teil „Allgemeines“ (Pflichten, Aufgaben, Bestellung LSB)
- BAuA – TROS Laserstrahlung, Teil 1: Gefährdungsbeurteilung (Pflicht LSB bei 3R/3B/4, Hinweise 1M/2M)
- DGUV Grundsatz 303-005 – Ausbildung & Fortbildung von Laserschutzbeauftragten
- OStrV – Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung
- BGHM – Laserstrahlung (Normenüberblick: EN 60825-1/-4, EN ISO 11553, EN 12254, EN 207)
- DGUV Information 203-042 – Auswahl & Benutzung von Laser-Schutzbrillen/Justierbrillen/Schutzabschirmungen
- DIN EN IEC 60825-4 – Laserschutzgehäuse/-wände (Hinweise zur Auslegung)
- EN 207 – Laser-Schutzbrillen (Betriebsarten D/I/R/M, LB-Stufen) – Überblick